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Kosten

Den Gründungswilligen aus der Arbeitslosigkeit entstehen grundsätzlich keine Kosten,
wenn Sie einen aktuellen Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld vorlegen.

Vor Beginn der Module im Gründungszentrum ist eine Freistellung durch
die Agentur für Arbeit bzw. der Arge oder den Optionskommunen erforderlich und
Ansprüche auf Fahrtkostenerstattung zu klären.

Die Arbeitsagentur Flensburg und die Arge Flensburg stellt für ihre Teilnehmer
einen Bildungsgutschein aus.

Von den Optionskommunen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg
genügt eine Teilnahmebestätigung.